{"id":6336,"date":"2025-03-10T21:08:56","date_gmt":"2025-03-10T20:08:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/?page_id=6336"},"modified":"2025-03-10T21:08:56","modified_gmt":"2025-03-10T20:08:56","slug":"satzungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/?page_id=6336","title":{"rendered":"Satzungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktualisierte Fassung der Satzungen, durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung am 9. M\u00e4rz 2025. Die Satzungen k\u00f6nnen auch als <a href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Satzungen-Maerz-2025-beschlossen.pdf\" data-type=\"attachment\" data-id=\"6353\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">PDF Dokument<\/a> heruntergeladen werden und enthalten die Historie der \u00c4nderungen. Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen hier die <a href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Erlaeuterungen-zum-Aenderungsvorschlag-Satzungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Erl\u00e4uterungen<\/a> zur aktuell g\u00fcltigen Fassung als PDF-Dokument heruntergeladen werden.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Inhalt<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#Paragraph01\">\u00a7 1 Verein<\/a><br><a href=\"#Paragraph02\">\u00a7 2 Zweck und Ziele<\/a><br><a href=\"#Paragraph03\">\u00a7 3 Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks<\/a><br><a href=\"#Paragraph04\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/a><br><a href=\"#Paragraph05\">\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/a><br><a href=\"#Paragraph06\">\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/a><br><a href=\"#Paragraph07\">\u00a7 7 Austritt<\/a><br><a href=\"#Paragraph08\">\u00a7 8 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch Ableben<\/a><br><a href=\"#Paragraph09\">\u00a7 9 Ausschlie\u00dfung<\/a><br><a href=\"#Paragraph10\">\u00a7 10 Entsch\u00e4digungen<\/a><br><a href=\"#Paragraph11\">\u00a7 11 Verwaltung des Vereines<\/a><br><a href=\"#Paragraph12\">\u00a7 12 Generalversammlung<\/a><br><a href=\"#Paragraph13\">\u00a7 13 Wahlen<\/a><br><a href=\"#Paragraph14\">\u00a7 14 Vereinsleitung<\/a><br><a href=\"#Paragraph15\">\u00a7 15 Ausschuss<\/a><br><a href=\"#Paragraph16\">\u00a7 16 Aufsichtsrat<\/a><br><a href=\"#Paragraph17\">\u00a7 17 Vereins\u00e4mter<\/a><br><a href=\"#Paragraph18\">\u00a7 18 Schiedsgericht<\/a><br><a href=\"#Paragraph19\">\u00a7 19 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph01\"><strong>\u00a7 1 Verein<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein f\u00fchrt den Namen&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kleingartenverein &#8222;Spallart&#8220;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">und hat seinen Sitz in:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1140 Wien<\/strong><br>ZVR-Zahl: 724879195&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vereinsanschrift \/ Postanschrift lautet:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1140 Wien, Gottfried-Alber-Gasse 21\/Gr. 3\/Parz. 31<br>E-Mail: verein@kgvspallart.at<br>Homepage: www.kgvspallart.at<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit als selbst\u00e4ndiger Verein aus, jedoch unter Beachtung der Rechte und Pflichten, die sich aus seiner eigenen Mitgliedschaft im LANDESVERBAND WIEN der Kleing\u00e4rtner und dessen Mitgliedschaft im ZENTRALVERBAND der Kleing\u00e4rtner und Siedler \u00d6sterreichs ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Grundlage gilt&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Europ\u00e4ische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,<\/li>\n\n\n\n<li>die \u00f6sterreichische Bundesverfassung<\/li>\n\n\n\n<li>das Vereinsgesetz,<\/li>\n\n\n\n<li>das Versammlungsgesetz,<\/li>\n\n\n\n<li>das Allgemein B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (ABGB)<\/li>\n\n\n\n<li>das Zustellgesetz,&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>das Meldegesetz,&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>das Datenschutzgesetz,<\/li>\n\n\n\n<li>die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),<\/li>\n\n\n\n<li>das Bundeskleingartengesetz,<\/li>\n\n\n\n<li>das Wiener Kleingartengesetz<\/li>\n\n\n\n<li>in den jeweils geltenden Fassungen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle personenbezogenen Formulierungen beziehen sich gleicherma\u00dfen auf alle Personen.<br>Die Gartenordnung im Anhang ist ein Bestandteil der Satzungen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph02\"><strong>\u00a7 2 Zweck und Ziele&nbsp;<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, erstrebt generell die F\u00f6rderung des Kleingartenwesens und in diesem Rahmen insbesondere die Wahrung der gemeinsamen Interessen jener Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen, deren Kleing\u00e4rten sich in der Kleingartenanlage des Vereins befinden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Erf\u00fcllung des Zwecks und der Ziele des Vereins dienen insbesondere folgende Aufgabenstellungen und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen unter vorrangiger Befriedigung der Bed\u00fcrfnisse der Vereinsmitglieder:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Erwerb von Grundfl\u00e4chen und deren \u00dcberlassung an die Mitglieder zur kleing\u00e4rtnerischen Nutzung i. S. d. \u00a7 1 Abs 1 des Bundes-Kleingartengesetzes BGBl 1959\/6 (KlGG) in jeweils geltender Fassung, d.h., insbesondere unter Ausschluss erwerbsm\u00e4\u00dfiger Nutzung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Verwaltung der Kleingartenanlage f\u00fcr alle Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen, denen wie immer geartete Nutzungsrechte an den in der Kleingartenanlage befindlichen Kleingartenparzellen zustehen, insbesondere Verwaltung der Gemeinschaftsfl\u00e4chen, Gemeinschaftsanlagen und sonstigen der Befriedigung gemeinsamer Bed\u00fcrfnisse dienenden Einrichtungen, dies im Einvernehmen mit dem Grundeigent\u00fcmer oder Generalp\u00e4chter, insofern der Verein nicht selbst Grundeigent\u00fcmer oder Generalp\u00e4chter ist,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der allgemeinen und fachlichen Bildung der Vereinsmitglieder. Durchf\u00fchrung theoretischer und praktischer Schulung durch spezielle Fachgruppen, Abhaltung von Fachvortr\u00e4gen und Ausstellungen; weiter die Pr\u00e4mierung vorbildlicher Leistungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Vermittlung \u00f6ffentlicher und privater Mittel zur Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung der Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>Anbieten von Serviceleistungen f\u00fcr Mitglieder (z.B. Verkauf von Gutscheinen, Verwaltungst\u00e4tigkeiten),<\/li>\n\n\n\n<li>die Schaffung und die Erhaltung einer entsprechenden Infrastruktur der Kleingartenanlage, insbesondere in Form sicher benutzbarer Wege (die Reinigung und die Schneer\u00e4umung ist Aufgabe der Mitglieder \u2013 siehe Gartenordnung) und Abstellfl\u00e4chen und deren Beleuchtung, frostsicherer Wasserversorgung, von Kan\u00e4len zur Aufnahme von Abw\u00e4ssern, zeitgem\u00e4\u00dfer Energieversorgung u.a.m.,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung kultureller und sportlicher Aktivit\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung gemeinschaftlicher Veranstaltungen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle diese Einrichtungen, f\u00fcr deren Errichtung bzw. Erwerbung allenfalls geltende Vorschriften zu beachten sind, sollen der Ben\u00fctzung durch die Vereinsmitglieder dienen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph03\"><strong>\u00a7 3&nbsp;<\/strong><strong>Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als ideelle Mittel dienen vor allem:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00f6rderung der allgemeinen und fachlichen Bildung der Vereinsmitglieder. Durchf\u00fchrung theoretischer und praktischer Schulung durch spezielle Fachgruppen, Abhaltung von Fachvortr\u00e4gen und Ausstellungen,<\/li>\n\n\n\n<li>weiter die Pr\u00e4mierung vorbildlicher Leistungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung der Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung kultureller und sportlicher Aktivit\u00e4ten,<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung gemeinschaftlicher Veranstaltungen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anteilige Kostenbeitr\u00e4ge der Mitglieder und sonstigen Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen der vom Verein verwalteten Kleingartenanlage zu den Kosten der von der Generalversammlung beschlossenen Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur (Erhaltungsbeitrag und R\u00fccklagenbildung)<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beitrittsgeb\u00fchren, Mitgliedsbeitr\u00e4ge und anteilige Verwaltungskostenbeitr\u00e4ge aller in die Verwaltung einbezogenen Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen. Beitrittsgeb\u00fchr hat jede Person zu entrichten, die als ordentliches Mitglied in den Verein aufgenommen wird, unabh\u00e4ngig davon, ob sie in bereits begr\u00fcndete Nutzungsrechte an einem Kleingarten eintritt oder solche erst f\u00fcr sich neu begr\u00fcndet hat, daher auch in den F\u00e4llen der Pachtrechts\u00fcbertragung nach \u00a7 14 und der Pachtrechtsfortsetzung nach \u00a7 15 KlGG.<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden, Sammlungen, letztwillige und sonstige Zuwendungen; (Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die in der Satzung angef\u00fchrten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten.)<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4gnisse aus Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Anteilige Kostenbeitr\u00e4ge der Mitglieder und sonstigen Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen der vom Verein verwalteten Kleingartenanlage zu den Kosten der von der Generalversammlung beschlossenen Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur (Erhaltungsbeitrag und R\u00fccklagenbildung)<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph04\"><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ordentlichen,<\/li>\n\n\n\n<li>freiwilligen,<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00f6rdernden und<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ordentliche Mitglieder:<\/strong>&nbsp;Ordentliches Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige und handlungsf\u00e4hige Person werden, die die \u00f6sterreichische- oder EU-Staatsb\u00fcrgerschaft besitzt, wenn dieselbe die an einer in der Kleingartenanlage des Vereins gelegenen Kleingartenparzelle auf Eigentum, Einzelpacht, Unterpacht oder einen anderen geeigneten Rechtstitel begr\u00fcndete dauernde Nutzungsrechte erlangt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ehepartner, die Ehepartnerin (Partner einer eingetragenen Partnerschaft) des P\u00e4chters, der P\u00e4chterin bzw. Unterp\u00e4chters, der Unterp\u00e4chterin bzw. Eigent\u00fcmers, Eigent\u00fcmerin kann ebenfalls ordentliches Mitglied werden, wenn die Person die Voraussetzungen des ordentlichen Mitgliedes besitzt. Bei Kauf einer Gartenparzelle durch mehr als eine Person ist eine dieser physischen Personen von den \u00fcbrigen Eigent\u00fcmern bzw. Eigent\u00fcmerinnen der Vereinsleitung als Mitglied schriftlich namhaft zu machen, die Eigent\u00fcmerschaft ist nachzuweisen. Die Mitgliedschaft wird durch ein schriftliches Aufnahmeansuchen oder eine Beitrittserkl\u00e4rung erworben, wenn der Vereinsausschuss zustimmt. Diese hat das Recht, Ansuchen ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen. Eine Berufung gegen diese Ablehnung ist nicht zul\u00e4ssig. Das aufgenommene Mitglied\/die aufgenommenen Mitglieder hat\/haben die Kenntnisnahme der Vereinssatzungen und der im Anhang ersichtlichen Gartenordnung, sowie die Einhaltung derselben zu bescheinigen. Jede Gartenparzelle hat ein Stimmrecht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu&nbsp;<strong>freiwilligen Mitglieder<\/strong>&nbsp;k\u00f6nnen handlungsf\u00e4hige Ehepartner (Partner einer eingetragenen Partnerschaft) oder ein vollj\u00e4hriges handlungsf\u00e4higes Kind des ordentlichen Mitgliedes ernannt werden, wenn das freiwillige Mitglied die \u00f6sterreichische- oder EU &#8211; Staatsb\u00fcrgerschaft besitzt. Die Mitgliedschaft wird durch ein m\u00fcndliches Aufnahmeansuchen oder eine Beitrittserkl\u00e4rung erworben, wenn der Vereinsausschuss zustimmt. Der Vereinsausschuss hat das Recht, Ansuchen ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen. Eine Berufung gegen diese Ablehnung ist nicht zul\u00e4ssig. Das aufgenommene freiwillige Mitglied hat die Kenntnisnahme der Vereinssatzungen und der im Anhang ersichtlichen Gartenordnung, sowie die Einhaltung derselben zu bescheinigen und ist mit einer j\u00e4hrlich zu bezahlenden Geb\u00fchr einverstanden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu&nbsp;<strong>f\u00f6rdernden Mitgliedern<\/strong>&nbsp;k\u00f6nnen physische und juristische Personen, Beh\u00f6rden und K\u00f6rperschaften ernannt werden, welche die Vereinsbestrebungen besonders unterst\u00fctzen. F\u00f6rdernde Mitglieder werden durch die Generalversammlung ernannt und sind von Beitragsleistungen enthoben, falls sie nicht gleichzeitig auch ordentliches oder freiwilliges Vereinsmitglied sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu&nbsp;<strong>Ehrenmitgliedern<\/strong>&nbsp;k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich um die Kleingartenbewegung und Vereinsinteressen gro\u00dfe Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden durch die Generalversammlung ernannt und sind von Beitragsleistungen enthoben, falls sie nicht gleichzeitig auch ordentliches oder freiwilliges Vereinsmitglied sind.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph05\"><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht, die gemeinsamen statutarischen Vereinseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die Nutzungsrechte an der dem Kleing\u00e4rtner und Kleing\u00e4rtnerinnen zugewiesenen Kleingartenparzelle ergeben sich aus dem Pachtvertrag, Einzelpacht, Unterpacht, Eigentum oder einen anderen geeigneten Rechtstitel begr\u00fcndete dauernde Nutzung.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Ordentliche und freiwillige Mitglieder haben in allen Vereinsversammlungen Sitz und Stimme und k\u00f6nnen sich im Verhinderungsfalle mit schriftlicher Erm\u00e4chtigung, Vereinswahlen ausgenommen, vertreten lassen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentlichen und freiwilligen Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht f\u00fcr alle Vereins\u00e4mter, sowie das schriftliche und m\u00fcndliche Beschwerderecht bei der Vereinsleitung.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes ordentliche Mitglied hat die Pflicht, seinen Kleingarten im Sinne der Satzungen und der im Anhang ersichtlichen Gartenordnung (die einen Bestandteil der Vereinssatzungen bildet) ordentlich zu bewirtschaften. Jedes Mitglied hat die Pflicht das Ansehen, die Bestrebungen und gemeinsamen Interessen des Vereines in jeder Hinsicht zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied ist ferner verpflichtet, die Satzungen des Vereines, sowie die Gartenordnung, welche einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinssatzungen bildet, und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane, insbesondere jene der Generalversammlungen einzuhalten.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die von diesen Gremien beschlossenen Beitragsleistungen an den Verein, an den LANDESVERBAND, an den ZENTRALVERBAND der Kleing\u00e4rtner und an die Bezirksorganisationen, sowie die satzungskonform festgesetzten Umlagen, Geb\u00fchren (z.B. Aufnahmegeb\u00fchren) und im Interesse des Vereines erforderlichen Beitragsleistungen sind fristgerecht zu entrichten. Unter solche Beitragsleistungen, einschlie\u00dflich der Pflicht zur Entrichtung von Kostenvorsch\u00fcssen, fallen insbesondere die anteiligen Kosten zur Herstellung, Verbesserung oder Erhaltung von Einrichtungen der Infrastruktur der Kleingartenanlage. Die Vereinsleitung ist verpflichtet, solche Projekte vorzubereiten, die bestellungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung zu \u00fcberwachen und ehestm\u00f6glich gegen\u00fcber den Mitgliedern abzurechnen. In Analogie zu \u00a7 11a Abs 3 KlGG hat der Kleingartenverein durch die Vereinsleitung sp\u00e4testens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres mindestens 4 Wochen lang w\u00e4hrend der vereins\u00fcblichen Betriebs- und Sprechzeiten an einer geeigneten Stelle eine Vorausschau aufzulegen, in der f\u00fcr das folgende Kalenderjahr die in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an gemeinsamen Anlagen und Einrichtungen, die erforderlichen Kosten der Verwaltung und die sonst vorhersehbaren&nbsp;&nbsp;Aufwendungen bekanntzugeben sind..<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes freiwillige Mitglied hat auch die \u2013 von ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Generalversammlungen -beschlossenen Beitragsleistungen an den Verein, oder im Interesse des Vereines erforderlichen sonstigen Einhebungen fristgerecht zu entrichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die vor\u00fcbergehende Ben\u00fctzung einer Kleingartenparzelle durch eine dem Verein nicht angeh\u00f6rende Person oder ein anderes Vereinsmitglied kann die Vereinsleitung bei entsprechender Begr\u00fcndung durch das schriftlich ansuchende Mitglied nur in Ausnahmef\u00e4llen gestatten. (Hinweis: Wenn ein Einzel- und Unterp\u00e4chter seinen Kleingarten ohne zwingenden Grund l\u00e4nger als ein Jahr nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df (\u00a7 1 Abs 1 KlGG) verwendet, setzt er einen K\u00fcndigungsgrund nach \u00a7 12 Abs 2 lit d KlGG!)<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn im allgemeinen Vereinsinteresse und mittels Mehrheit des Generalversammlungsbeschlusses mit Anh\u00f6rung der Betroffenen eine \u00c4nderung im Fl\u00e4chenausma\u00df des \u00fcberlassenen Kleingartenloses erforderlich wird, hat jedes Mitglied eine solche gegen eine angemessene Entsch\u00e4digung zuzulassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder haben das Betreten ihrer Kleing\u00e4rten einschlie\u00dflich der darauf befindlichen Baulichkeiten durch Organe der Vereinsleitung oder durch die von dieser dazu beauftragten Personen aus wichtigen Gr\u00fcnden nach Voranmeldung zu gestatten, bei Gefahr im Verzug jederzeit. Die Vereinsleitung ist berechtigt, Kleing\u00e4rten, auf denen sich Wassersch\u00e4chte befinden, jederzeit auch ohne Wissen und ohne Zustimmung des nutzungsberechtigten Mitglieds durch Beauftragte zu betreten, um den oder die im Wasserschacht angebrachten Wasserz\u00e4hler abzulesen, oder dort angebrachte Ventile zu Anschlussleitungen der Kleing\u00e4rten der jeweiligen Notwendigkeit entsprechend zu \u00f6ffnen oder zu schlie\u00dfen. Das Vereinsmitglied verpflichtet sich einen Gartenschl\u00fcssen f\u00fcr das zugewiesene Los bei der Vereinsleitung zu hinterlegen, damit der Zugang jederzeit m\u00f6glich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Mitgliedern ist es nicht gestattet, eigenm\u00e4chtig der Kleingartengemeinschaft dienende Einrichtungen ohne Zustimmung der Vereinsleitung zu ver\u00e4ndern.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder haben es zu dulden, dass Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der Kleingartenanlage, z.B. Wasserleitungen, Abwasserkan\u00e4le u.d.g.l., auch auf ihren Kleingartenparzellen hergestellt und erhalten werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Individualrecht auf Auskunft, das \u00fcber die Informationspflicht der Vereinsleitung gem\u00e4\u00df \u00a7 20 VerG hinausgeht, besteht nicht. Es steht den ordentlichen Mitgliedern aber frei, individuelle W\u00fcnsche auf Auskunftserteilung seitens der Vereinsleitung an den Aufsichtsrat heranzutragen. (Hinweis: \u00a7 20 VerG 2002 hat folgenden Wortlaut: Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung die Mitglieder \u00fcber die T\u00e4tigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens 1\/10 der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt, hat das Leitungsorgan eine solche Information den betreffenden Mitgliedern auch sonst binnen 4 Wochen zu geben.)<\/li>\n\n\n\n<li>Schlie\u00dflich ist jedes Mitglied verpflichtet, die vom Verein get\u00e4tigten Ma\u00dfnahmen zur notwendigen Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph06\"><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>durch freiwilligen Austritt&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>durch Ableben des Mitgliedes&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>infolge Ausschlusses&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>mit der Aufl\u00f6sung des Vereines&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>mit Beendigung des Pachtvertrages, der Einzelpacht, der Unterpacht, des Eigentums oder mit einem anderen geeigneten Rechtstitel begr\u00fcndetes dauerndes Nutzungsrecht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph07\"><strong>\u00a7 7 Austritt<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist der Vereinsleitung schriftlich anzuzeigen. Der Austritt hat das Erl\u00f6schen nicht nur des Pachtvertrages, der Einzelpacht, der Unterpacht, der Vereinbarung oder mit einem anderen geeigneten Rechtstitel begr\u00fcndete dauernde Nutzungsrecht, sondern aller Rechte aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis zum Verein, sowie auf die gemeinschaftlichen Einrichtungen zur Folge.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph08\"><strong>\u00a7 8 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch Ableben<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch den Tod des P\u00e4chters, der P\u00e4chterin oder Unterp\u00e4chters, der Unterp\u00e4chterin wird der Pacht- oder Unterpachtvertrag aufgel\u00f6st, es sei denn, dass binnen zwei Monaten der Ehegatte, die Ehegattin bzw. der Partner oder die Partnerin einer eingetragenen Partnerschaft, Verwandte in gerader Linie oder Wahlkinder des Verstorbenen oder eine andere Person, die an der Bewirtschaftung des Kleingartens in den letzten f\u00fcnf Jahren ma\u00dfgeblich mitgewirkt hat, schriftlich die Bereitschaft erkl\u00e4ren, den Pacht- oder Unterpachtvertrag fortzusetzen. Der Verp\u00e4chter oder Generalp\u00e4chter hat l\u00e4ngstens binnen einem weiteren Monat den Eintritt einer dieser Personen in den Vertrag schriftlich anzuerkennen. Falls mehrere Personen die Bereitschaft erkl\u00e4rt haben und eine Einigung dar\u00fcber, wer von ihnen das Pacht- oder Unterpachtverh\u00e4ltnis fortsetzen soll, nicht zustande gekommen ist, gilt folgendes: Der\/Die Ehegatte\/in bzw. Partner einer eingetragenen Partnerschaft und die Kinder der verstorbenen Person haben den Vorzug vor anderen Eintrittsberechtigten; unter diesen gehen diejenigen, die den Kleingarten bewirtschaftet haben, den \u00fcbrigen vor. Soweit nach diesen Vorschriften mehrere Personen f\u00fcr das Eintrittsrecht in Betracht kommen, entscheidet der Verp\u00e4chter oder Generalp\u00e4chter unter diesen nach seiner Wahl.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entscheidung \u00fcber die Aufnahme als Mitglied des Vereines obliegt der Vereinsleitung (\u00a74). Dies gilt auch f\u00fcr das Ben\u00fctzungsrecht von Eigentumsparzellen. Bei Eigengrundanteilen entscheidet der Nachlassverwalter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph09\"><strong>\u00a7 9 Ausschlie\u00dfung<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch einen Beschluss des Vereinsausschusses, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gr\u00fcnde gelten insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Mitglied mit der Zahlung des Pachtes bzw. Unterpachtes, von Umlagen oder Beitr\u00e4gen, zu deren Zahlung er nach den Bestimmungen des Pacht- bzw. Unterpachtvertrages oder nach den Satzungen des Kleingartenvereines oder des Verbandes der Kleingartenvereine verpflichtet ist, trotz einer nach Eintritt der F\u00e4lligkeit mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochenen Mahnung l\u00e4nger als drei Monate im R\u00fcckstand bleibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Mitglied durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten anderen Kleing\u00e4rtnern und Kleing\u00e4rtnerinnen das Zusammenleben verleidet. Dies gilt insbesondere, wenn er gegen die Satzungen oder Gartenordnung verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Mitglied sich gegen\u00fcber dem Grundeigent\u00fcmer, dem Generalp\u00e4chter, dem Verp\u00e4chter oder deren Organe, einem Mitglied oder Organ des Kleingartenvereines oder des Verbandes der Kleing\u00e4rtner einer Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht, sofern es sich nicht um F\u00e4lle handelt, die den Umst\u00e4nden nach als geringf\u00fcgig zu bezeichnen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Das ordentliche Mitglied den Kleingarten ohne zwingenden Grund l\u00e4nger als ein Jahr nicht im Sinne des Kleingartengesetzes verwendet oder trotz erfolgter Mahnung, die ihm bekannt gegebenen erheblichen Bewirtschaftungsm\u00e4ngel innerhalb einer schriftlich gesetzten Frist nicht abstellt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Mitglied den Kleingarten trotz erfolgter Mahnung \u2013 sei es g\u00e4rtnerisch oder anderweitig &#8211; erwerbsm\u00e4\u00dfig nutzt oder gegen Bestimmungen des Bundes Kleingartengesetzes und Wiener Kleingartengesetzes verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n\n\n\n<li>In den F\u00e4llen Ziffer 2 und 3 steht dem Verhalten des Mitgliedes das Verhalten der seinen Garten besuchenden Personen gleich, sofern er es unterl\u00e4sst, die ihm m\u00f6gliche Abhilfe zu schaffen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Ausschlie\u00dfungsgrund nach Ziffer. 2 und 3 kann ein Verhalten des Mitgliedes oder der in Ziffer. 6 genannten Personen nicht herangezogen werden, wenn seither mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleichzeitig mit der Ausschlie\u00dfung aus dem Verein ist bei Bestehen eines Pacht-, Unterpachtvertrages, Vereinbarung oder mit einem anderen geeigneten Rechtstitel begr\u00fcndete dauernde Nutzungsrecht das K\u00fcndigungsverfahren einzuleiten. Die Ausschlie\u00dfung wird rechtskr\u00e4ftig, wenn das K\u00fcndigungsverfahren abgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der in Rechtskraft erwachsenen Ausschlie\u00dfung des Mitgliedes aus dem Verein ist diese dem Mitglied unter Angabe der Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde mittels eingeschriebenen Briefs mitzuteilen. Mit der Rechtskraft der Ausschlie\u00dfung erlischt die Mitgliedschaft, jede eventuelle Vereinsfunktion und alle Rechte an den Verein.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10 Entsch\u00e4digungen<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Endet das Unterpachtverh\u00e4ltnis infolge Beendigung des Hauptpachtvertrages, so richten sich die Rechte des Unterp\u00e4chters bzw. der Unterp\u00e4chterin, soweit dieses Recht auch dem Landesverband als Generalp\u00e4chter untersteht, nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Endet das Pacht- oder Unterpachtverh\u00e4ltnis aus einem anderen Grund, so hat der\/die P\u00e4chter\/in bzw. der\/die Unterp\u00e4chter\/in die errichteten Baulichkeiten und Kulturen auf dem Grundst\u00fcck zu belassen. Ihm steht in diesem Fall ein Anspruch auf eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Baulichkeiten und Kulturen zu.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entsch\u00e4digungen sind von einem von Zentralverband anerkannten Sachverst\u00e4ndigen festzustellen, wenn keine Einigung \u00fcber die H\u00f6he der Abl\u00f6se erzielt werden kann. Die Sch\u00e4tzungssumme ist dem austretenden bzw. ausgeschlossenen Mitglied oder Erben eines verstorbenen Mitgliedes auszuzahlen. Stehen einer Auszahlung gesetzliche Bestimmungen entgegen, ist der Abl\u00f6sebetrag bei Gericht zu hinterlegen. \u00dcber die Sch\u00e4tzung ist vom Sachverst\u00e4ndigen, \u00fcber die Auszahlung der Abl\u00f6se vom Kassier bzw. der Kassierin eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von den Beteiligten gefertigt werden soll. Andere Anspr\u00fcche an die Vereinsleitung stehen dem ehemaligen Mitglied oder dessen Erben nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph11\"><strong>\u00a7 11 Verwaltung des Vereines<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verwaltung des Vereines obliegt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Generalversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>der Vereinsleitung<\/li>\n\n\n\n<li>dem Ausschuss<\/li>\n\n\n\n<li>der Aufsichtsrat<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Vereinsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr. Die Funktionsperioden der Vereinsorgane beginnen mit dem Tag ihrer Bestellung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(Hinweis auf \u00a7 7 VerG: Beschl\u00fcsse von Vereinsorganen sind nichtig, wenn dies der Inhalt und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten. Andere gesetz- oder satzungswidrige Beschl\u00fcsse bleiben g\u00fcltig, soweit sie nicht binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden. Jedes von einem Vereinsbeschluss betroffene Vereinsmitglied ist zur Anfechtung berechtigt.)<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph12\"><strong>\u00a7 12 Generalversammlung<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ordentliche Generalversammlung ist allj\u00e4hrlich sp\u00e4testens im ersten Vierteljahr, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, durch den Obmann bzw. die Obfrau einzuberufen. Mindestens 3 Wochen vorher sind alle Mitglieder hierzu schriftlich einzuladen. Die Generalversammlung ist zum angegebenen Zeitpunkt der Einladung beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Abstimmungen \u00fcber Beschl\u00fcsse erfolgen entweder mit Stimmzettel oder durch Handerheben. Der Abstimmungsvorgang ist zu Beginn der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festzulegen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Vereinsaufl\u00f6sung (\u00a719) und Beschl\u00fcsse zu Ausschlie\u00dfungen (\u00a7 9) bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit. Alle \u00fcbrigen Beschl\u00fcsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung kann jederzeit vom Obmann bzw. der Obfrau unter Einhaltung einer Frist von acht Tagen einberufen werden. Sie muss jedoch innerhalb vier Wochen vom Obmann bzw. der Obfrau einberufen werden, wenn dies der Aufsichtsrat, oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der gew\u00fcnschten Tagesordnung verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, die Obfrau oder die Stellvertretung. Anwesende Vertreter des Zentral- und Landesverbandes oder einer Bezirksleitung haben in den Vereinsversammlungen beratende Stimme. \u00dcber Verhandlungsgegenst\u00e4nde, die nicht auf der Tagesordnung stehen, ist eine Beschlussfassung nicht statthaft. Ein Antrag auf Erg\u00e4nzung bzw. Ab\u00e4nderung der Tagesordnung ist zu Beginn der Versammlung beim Vorsitzenden einzubringen und ist mit einfacher Mehrheit zu beschlie\u00dfen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den Aufgaben der Generalversammlung geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die Entgegennahme der T\u00e4tigkeitsberichte des Obmanns\/ der Obrau, des Kassiers\/der Kassierin, der Fachberater, eventuell eines Grundreferenten oder von Unteraussch\u00fcssen, sowie des Aufsichtsrates \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li>\n\n\n\n<li>die Stellungnahme zu den Berichten und Entlastungserteilung der gesamten Vereinsleitung;<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl der Vereinsleitung (Obmann\/Obfrau, Schriftf\u00fchrer\/in, Kassier\/in und deren Stellvertretung), des Aufsichtsrates und des Ausschusses (Fachberater\/in, Gruppenleiter\/in und deren Stellvertretung);<\/li>\n\n\n\n<li>die Festsetzung der Einschreibgeb\u00fchr, der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, der Investitionsbeitr\u00e4ge, sowie der sonstigen Pflichtleistungen der Mitglieder;<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge der Vereinsleitung und \u00fcber Antr\u00e4ge von Mitgliedern, wenn bis zum angegebenen Zeitpunkt\/Datum in der Einladung vor der Generalversammlung ihre Antr\u00e4ge schriftlich \u00fcbermitteln. \u00dcber eingegangene Antr\u00e4ge informiert der Verein \u00fcber die Schauk\u00e4sten und die Vereins-Homepage sp\u00e4testens 7 Tage vor der Generalversammlung;<\/li>\n\n\n\n<li>die Ernennung von f\u00f6rdernden und Ehrenmitgliedern;<\/li>\n\n\n\n<li>die Entscheidung \u00fcber Berufungen gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts, sowie die Kenntnisnahme von Ausschl\u00fcssen von Mitgliedern;<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen;<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die eventuelle Aufl\u00f6sung des Vereines;<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber ein restliches Vereinsverm\u00f6gen.&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber den Verlauf jeder Versammlung ist eine Verhandlungsschrift zu f\u00fchren, welche vom Obmann\/der Obfrau und Schriftf\u00fchrer\/in und bei nicht verlesenen Generalversammlungsprotokollen von zwei zu w\u00e4hlenden Protokollpr\u00fcfern zu unterzeichnen sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph13\"><strong>\u00a7 13 Wahlen<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Wahlen zu den Vereinsorganen werden von einem Wahlausschuss vorbereitet und geleitet. Der Wahlausschuss ist ein Jahr vor dem Wahlvorgang in einer Generalversammlung zu bestellen. Ist das nicht geschehen, dann ist der Wahlausschuss zu Beginn der Generalversammlung zu bestellen, die der Wahl dient.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Wahlausschuss besteht aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, die von der Generalversammlung gew\u00e4hlt werden. Sie w\u00e4hlen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, welcher der Generalversammlung aus dem Kreis der Mitglieder eingeholte Wahlvorschl\u00e4ge zu unterbreiten und den Wahlvorgang zu leiten hat. Sind beim Wahlausschuss keine Wahlvorschl\u00e4ge eingegangen, dann hat sich der Wahlausschuss darauf zu beschr\u00e4nken, mit Stimmenmehrheit f\u00fcr jede zu besetzende Vereinsfunktion einen oder mehrere Wahlvorschl\u00e4ge zu erstellen und der Generalversammlung zu unterbreiten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Abstimmungsvorgang selbst erfolgt so, wie er zu Beginn der Generalversammlung festgelegt worden ist. Der Wahlausschussvorsitzende hat, wenn die Wahl mit Stimmzettel erfolgt ist, nach Beendigung der Stimmabgabe zusammen mit den anderen Wahlausschussmitgliedern das Wahlergebnis zu ermitteln, m\u00fcndlich zu verk\u00fcnden und in einem Protokoll festzuhalten. Bestehen Zweifel \u00fcber die G\u00fcltigkeit oder die Zuordnung eines Stimmzettels zu einem bestimmten Kandidaten, so entscheidet dar\u00fcber der Wahlausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit endg\u00fcltig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlausschussvorsitzenden den Ausschlag.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Erfolgt die Wahl durch Handerheben, dann ist das Ergebnis vom Vorsitzenden des Wahlausschusses sofort zu verk\u00fcnden und ebenfalls in einem Protokoll festzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind vor der Abstimmung zu befragen, ob sie sich der Wahl stellen, und nach der Wahl, ob sie die Wahl annehmen. Im Falle der Ablehnung ist der Wahlvorgang so lange fortzusetzen, bis die jeweils erforderliche Anzahl von Organfunktion\u00e4ren hat bestellt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph14\"><strong>\u00a7 14 Vereinsleitung<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vereinsleitung, die alle drei Jahre von der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird, besteht aus&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dem Obmann oder der Obfrau und ein oder zwei stellvertretenden Personen,&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>dem Schriftf\u00fchrer oder der Schriftf\u00fchrerin und dessen stellvertretenden Person,&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>dem Kassier oder der Kassierin und dessen stellvertretenden Person.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein wird nach innen und au\u00dfen durch den Obmann oder die Obfrau oder im Falle der Verhinderung durch eine stellvertretende Person vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Schriftst\u00fccke sind vom Obmann oder der Obfrau (Stellvertretung) und dem Schriftf\u00fchrer oder der Schriftf\u00fchrerin (Stellvertretung), in Kassaangelegenheiten auch vom Kassier oder der Kassierin (Stellvertretung) zu unterschreiben. Kassabelege sind vom Obmann oder Obfrau (Stellvertretung) und vom Kassier oder Kassierin (Stellvertretung) zu fertigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vereinsleitung h\u00e4lt nach Bedarf Sitzungen ab, welche vom Obmann oder Obfrau einberufen werden. Er oder sie oder die Stellvertretung f\u00fchrt den Vorsitz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Sitzung ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Vereinsleitungsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der vorsitzenden Person.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Scheidet ein Mitglied der Vereinsleitung innerhalb der Funktionsperiode aus, tritt die Stellvertretung in Funktion und es hat eine Kooptierung zu erfolgen, die der Zustimmung des Ausschusses bedarf und von der n\u00e4chsten Generalversammlung best\u00e4tigt werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vereinsleitung obliegt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aufstellung des allj\u00e4hrlichen Voranschlags und des Rechnungsabschlusses<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fchrung und Verwaltung des Vereines<\/li>\n\n\n\n<li>Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung (dem Wahlausschuss muss sp\u00e4testens vier Monate vorher dieser Termin bekannt gegeben werden, wenn bei dieser Generalversammlung ein neuer Vereinsausschuss gew\u00e4hlt werden soll)<\/li>\n\n\n\n<li>Obsorge f\u00fcr den Vollzug der von der Generalversammlung gefassten Beschl\u00fcsse<\/li>\n\n\n\n<li>Vorbereitung f\u00fcr Antr\u00e4ge an den Ausschuss zur Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und freiwilligen Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Beschluss der Gesch\u00e4ftsordnung<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber Beschwerden der ordentlichen und freiwilligen Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vereinsleitung h\u00e4lt regelm\u00e4\u00dfig Sitzungen ab.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph15\"><strong>\u00a7 15 Ausschuss<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausschuss, dessen Funktion drei Jahre dauert, besteht aus&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vereinsleitung,&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>den Gruppenleitern bzw. Gruppenleiterinnen der Gruppe 1, 2, 3 und 4 sowie dessen Stellvertretung (Beisitzern bzw. Beisitzerinnen),<\/li>\n\n\n\n<li>der Fachberatung (max. 5).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er h\u00e4lt regelm\u00e4\u00dfig (mind. 4-mal im Jahr) eine Sitzung ab, die vom Obmann oder der Obfrau oder dessen Stellvertretung einberufen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausschuss ist bei Anwesenheit von der H\u00e4lfte seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig und fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Aufgaben des Ausschusses sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge der Vereinsleitung oder der Fachberater, wenn die Antr\u00e4ge nicht dem Wirkungskreis der Generalversammlung oder der Vereinsleitung vorbehalten sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorbereitung von Antr\u00e4gen f\u00fcr die Generalversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Stellungnahme zu allen organisatorischen, fachlichen und wirtschaftlichen Fragen, sowie zu den jeweiligen Finanzberichten des Kassiers oder der Kassierin und den Berichten der Kontrolle, der Fachberatung und der Gruppenleitung.<\/li>\n\n\n\n<li>Vorschlag des Wahlausschusses.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph16\"><strong>\u00a7 16 Aufsichtsrat<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei bis h\u00f6chstens f\u00fcnf Mitgliedern und mindestens zwei Ersatzmitgliedern, die von der Generalversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gew\u00e4hlt werden. F\u00fcr dieselbe Funktionsperiode k\u00f6nnen Mitglieder der Vereinsleitung und des Ausschusses nicht auch zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt werden. Ehepartner (Partner einer eingetragenen Partnerschaft), Verwandte in gerader Linie einschlie\u00dflich Wahleltern, Wahlkindern und Geschwister k\u00f6nnen nicht f\u00fcr dieselbe Funktionsperiode nebeneinander zu Mitgliedern oder Ersatzmitgliedern bestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des zu Beginn der Funktionsperiode zu w\u00e4hlenden Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem Aufsichtsrat obliegt es, laufend und begleitend, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Gesch\u00e4ftsgebarung der Vereinsleitung auf Gesetzes- und Satzungskonformit\u00e4t zu kontrollieren und den Rechnungsabschluss zu pr\u00fcfen. Er hat an ihn herangetragenen Beschwerden der Mitglieder nachzugehen, ihre W\u00fcnsche und Anregungen entgegenzunehmen (s. Pkt. 7.12) und je nach dem Ergebnis eigener Pr\u00fcfung an die Vereinsleitung oder die Generalversammlung weiterzuleiten. In Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder des Aufsichtsrates einzeln oder in ihrer Gesamtheit berechtigt, an den Sitzungen der Vereinsleitung und des Ausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen und wahrgenommene Missst\u00e4nde aufzuzeigen. Der Aufsichtsrat hat das Recht, von der Vereinsleitung jederzeitige Einsicht in alle Buchhaltungsunterlagen und sonstige Gesch\u00e4ftsunterlagen zu erhalten. Unterl\u00e4sst es die Vereinsleitung, die vom Aufsichtsrat ger\u00fcgten Missst\u00e4nde abzustellen, dann hat der Aufsichtsrat den Vereinsobmann oder der Vereinsobfrau unter Bekanntgabe der gew\u00fcnschten Tagesordnungspunkte schriftlich aufzufordern, binnen einer Woche nach Erhalt der Aufforderung eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen, die sp\u00e4testens vier Wochen nach Erhalt der Aufforderung stattzufinden hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kommt der Obmann oder die Obfrau dieser Aufforderung nicht nach, dann ist der Aufsichtsrat selbst berechtigt, eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen und zu leiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Generalversammlung erstattet der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrates Bericht \u00fcber das Ergebnis seiner Kontroll-, Pr\u00fcfungs- und Wahrnehmungst\u00e4tigkeit. Ihm oder ihr obliegt es, f\u00fcr den Aufsichtsrat in der Generalversammlung den Antrag auf Entlastung oder Verweigerung der Entlastung der Vereinsleitung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph17\"><strong>\u00a7 17 Vereins\u00e4mter<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aus\u00fcbung der Funktionen erfolgt ehrenamtlich. Funktionen k\u00f6nnen nur von ordentlichen und freiwilligen Mitgliedern ausge\u00fcbt werden. Die Vereinsfunktion\u00e4re werden auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt und sollen bei ihrer Wahl das Alter von 75 Jahren noch nicht \u00fcberschritten haben, eine Abweichung von der Regel ist der Generalversammlung im Vorhinein bekanntzugeben und von dieser im Rahmen der Wahl zu best\u00e4tigen. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie haben ihre Obliegenheiten mit besten Kr\u00e4ften, K\u00f6nnen, Wissen und Integrit\u00e4t auszu\u00fcben. F\u00fcr die Aus\u00fcbung von Vereins\u00e4mtern gelten insbesondere folgende Grunds\u00e4tze:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes aus nahen Angeh\u00f6rigen (das sind Kinder, Geschwister, Eltern, (Ehe)partner, nahe Angeh\u00f6rige der (Ehe)partner und Personen, die zumindest 1 Jahr im gemeinsamen Haushalt leben) ist bereits durch den Wahlvorschlag zu vermeiden und bedarf jedenfalls der dezidierten Zustimmung durch die Generalversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist tunlichst so zu gestalten, dass diesem keine nahem Angeh\u00f6rigen des Vorstandes angeh\u00f6ren und andernfalls eine dezidierte Zustimmung der Generalversammlung erforderlich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Werden Firmen beauftragt, die einer mit einem Vereinsamt vertrauten Person geh\u00f6ren oder einem nahen Angeh\u00f6rigen dieser Person, so ist dem Ausschuss (durch mindestens 2 vergleichbare Angebote) nachzuweisen, dass der Auftrag an die Firma das f\u00fcr den Verein und die Mitglieder beste Ergebnis verspricht.<\/li>\n\n\n\n<li>Transparenter Umgang mit politischen \u00c4mtern und\/oder \u00f6ffentliche Funktionen. Personen mit Vereins\u00e4mtern haben die Vereinsleitung und den Ausschuss \u00fcber politische \u00c4mter oder \u00f6ffentliche Funktionen umgehend zu informieren \u2013 insbesondere, wenn dadurch Interessenskonflikte mit der T\u00e4tigkeit im Verein nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede Person, die ein Vereinsamt aus\u00fcbt, verpflichtet sich, jegliche durch die T\u00e4tigkeit im Verein erlangte Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Personen weiterzugeben, die keinen nachweislichen Bedarf an der Information haben. Das gilt insbesondere f\u00fcr personenbezogene Informationen \u00fcber Vereinsmitglieder oder Vorkommnisse, die in der Vereinsleitung oder dem Ausschuss geteilt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vereinsfunktion\u00e4re haben grunds\u00e4tzlich Anspruch auf Ersatz von Auslagen. Angemessene Funktionsgeb\u00fchren, insbesondere f\u00fcr die Vereinsleitung, k\u00f6nnen nur von der Generalversammlung bewilligt werden. Anpassungen der Funktionsgeb\u00fchren, die maximal die H\u00f6he des Verbraucherpreisindex widerspiegeln, ben\u00f6tigen keine Bewilligung durch die Generalversammlung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph18\"><strong>\u00a7 18 Schiedsgericht<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber Streitigkeiten aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entscheidet bei vergeblichen Schlichtungsversuchen durch den Vereinsausschuss ein Schiedsgericht, in das jeder Streitteil zwei Vertreter entsendet, die Mitglieder des Vereines sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vier Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen w\u00e4hlen ein f\u00fcnftes Mitglied als Vorsitz, welches bei allen Beschl\u00fcssen mitstimmt. Kann jedoch \u00fcber die Vorsitzf\u00fchrung keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Los unter den Vorgeschlagenen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zuweisung von Schlichtungsf\u00e4llen an das Schiedsgericht hat l\u00e4ngstens zwei Wochen nach dem letzten Einigungsversuch zu erfolgen. Das Schiedsgericht ist verpflichtet, innerhalb der n\u00e4chsten vier Wochen eine Entscheidung zu treffen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts, welches bei Anwesenheit aller Schiedsrichter mit Stimmenmehrheit entscheidet, ist die Berufung an die n\u00e4chste Generalversammlung zul\u00e4ssig, welche sodann endg\u00fcltig zu entscheiden hat.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph19\"><strong>\u00a7 19 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine freiwillige Vereinsaufl\u00f6sung kann nur durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung erfolgen. Der Verein ist aufzul\u00f6sen, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und ein Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der vollst\u00e4ndigen Liquidierung und beschlossenen Verm\u00f6genszuf\u00fchrung nach Bereinigung aller Aktiva und Passiva sind drei von der letzten Generalversammlung bestellte Bevollm\u00e4chtigte oder die vor der Aufl\u00f6sung bestehende Kontrolle zu betrauen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Falle einer freiwilligen Aufl\u00f6sung f\u00e4llt das verbleibende Vereinsverm\u00f6gen gemeinn\u00fctzigen Zwecken der Kleingartenbewegung zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wien, im M\u00e4rz 2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktualisierte Fassung der Satzungen, durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung am 9. M\u00e4rz 2025. Die Satzungen k\u00f6nnen auch als PDF Dokument heruntergeladen werden und enthalten die Historie der \u00c4nderungen. Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen hier die Erl\u00e4uterungen zur aktuell g\u00fcltigen Fassung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Inhalt \u00a7 1 Verein\u00a7 2 Zweck und Ziele\u00a7 3 Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks\u00a7 4 Mitgliedschaft\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft\u00a7 7 Austritt\u00a7 8 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch Ableben\u00a7 9 Ausschlie\u00dfung\u00a7 10 Entsch\u00e4digungen\u00a7 11 Verwaltung des Vereines\u00a7 12 Generalversammlung\u00a7 13 Wahlen\u00a7 14 Vereinsleitung\u00a7 15 Ausschuss\u00a7 16 Aufsichtsrat\u00a7 17 Vereins\u00e4mter\u00a7 18 Schiedsgericht\u00a7 19 Aufl\u00f6sung des Vereines \u00a7 1 Verein Der Verein f\u00fchrt den Namen&nbsp; Kleingartenverein &#8222;Spallart&#8220; und hat seinen Sitz in: 1140 WienZVR-Zahl: 724879195&nbsp; Die Vereinsanschrift \/ Postanschrift lautet:&nbsp; 1140 Wien, Gottfried-Alber-Gasse 21\/Gr. 3\/Parz. 31E-Mail: verein@kgvspallart.atHomepage: www.kgvspallart.at Der Verein \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit als selbst\u00e4ndiger Verein aus, jedoch unter Beachtung der Rechte und Pflichten, die sich&#8230;<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/?page_id=6336\"><span>Mehr lesen<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":6,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"_mc_calendar":[],"footnotes":""},"class_list":["post-6336","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/6336","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6336"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/6336\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6370,"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/6336\/revisions\/6370"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/6"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6336"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}