{"id":6338,"date":"2025-03-10T21:09:24","date_gmt":"2025-03-10T20:09:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/?page_id=6338"},"modified":"2025-03-11T06:40:00","modified_gmt":"2025-03-11T05:40:00","slug":"gartenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kgvspallart.at\/?page_id=6338","title":{"rendered":"Gartenordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktualisierte Fassung, durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung am 9. M\u00e4rz 2025. Die Gartenordnung kann auch als <a href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Gartenordnung-Maerz-2025-beschlossen.pdf\" data-type=\"attachment\" data-id=\"6359\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">PDF Dokument<\/a> heruntergeladen und enth\u00e4lt die Historie der \u00c4nderungen. Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen hier die <a href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Erlaeuterungen-zur-Gartenordnung.pdf\" data-type=\"attachment\" data-id=\"6358\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Erl\u00e4uterungen<\/a> zur aktuell g\u00fcltigen Fassung als PDF-Dokument heruntergeladen werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Gartenordnung bildet einen Bestandteil der Satzungen und ist f\u00fcr jedes Mitglied und Nutzungsberechtigten verbindlich. Sie gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Eigent\u00fcmer.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Inhalt<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#Paragraph01\" data-type=\"internal\" data-id=\"#Paragraph01\">\u00a7 1 Gartenben\u00fctzung und Bewirtschaftung<\/a><br><a href=\"#Paragraph02\" data-type=\"internal\" data-id=\"#Paragraph02\">\u00a7 2 Bepflanzung und Einfriedung<\/a><br><a href=\"#Paragraph03\" data-type=\"internal\" data-id=\"#Paragraph03\">\u00a7 3 Pflanzenschutzma\u00dfnahme- Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung<\/a><br><a href=\"#Paragraph04\">\u00a7 4 Bauausf\u00fchrungen<\/a><br><a href=\"#Paragraph05\">\u00a7 5 Werbung<\/a><br><a href=\"#Paragraph06\">\u00a7 6 Kleintiere und Bienenhaltung<\/a><br><a href=\"#Paragraph07\">\u00a7 7 Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen<\/a><br><a href=\"#Paragraph08\">\u00a7 8 Allgemeine Ordnung, Ruhezeiten, Verbot von L\u00e4rmentwicklung<\/a><br><a href=\"#Paragraph09\">\u00a7 9 Zutritt zur Anlage und zu den Kleing\u00e4rten<\/a><br><a href=\"#Paragraph10\">\u00a7 10 Verst\u00f6\u00dfe gegen die Gartenordnung<\/a><br><a href=\"#Paragraph11\">\u00a7 11 Sanktions- und Schlussbestimmungen<\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph01\">\u00a7 1 Gartenben\u00fctzung und Bewirtschaftung<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kleing\u00e4rten dienen der individuellen Erholung und Gesundheit des benutzungsberechtigten Personenkreises. Kleing\u00e4rten sind g\u00e4rtnerisch auszugestalten und zu pflegen. Durch die Gartenben\u00fctzung d\u00fcrfen keine Bel\u00e4stigungen, die das orts\u00fcbliche Ma\u00df \u00fcberschreiten, f\u00fcr Nachbarn entstehen. Die Betreuung des Kleingartens hat ausschlie\u00dflich durch das Mitglied oder dessen n\u00e4chste Familienangeh\u00f6rige zu erfolgen (ausgenommen Betreuung durch befugte Gewerbetreibende). Wenn anstelle der Nutzungsberechtigten aus zwingenden Gr\u00fcnden eine andere Person den Kleingarten vor\u00fcbergehend zu betreuen hat, ist dies der Vereinsleitung schriftlich anzuzeigen und deren Zustimmung einzuholen (nicht bei Betreuung durch befugte Gewerbetreibende). Aus dieser Zustimmung k\u00f6nnen keine Rechte abgeleitet werden. Eine ganze oder teilweise Untervermietung oder Weiterverpachtung ist ausnahmslos verboten und hat den sofortigen Entzug der Nutzungsrechte (Pachtvertrag) zur Folge.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph02\">\u00a7 2 Bepflanzung und Einfriedung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Einfriedungen zwischen Kleing\u00e4rten sind nicht vorgeschrieben und sollten bei Bedarf einvernehmlich mit Vorstand und Nachbarn errichtet werden. F\u00fcr die Instandhaltung und Pflege ist der Errichter zust\u00e4ndig. Auf Einheitlichkeit des Gesamtbildes ist Wert zu legen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Bei allen Anpflanzungen hat der Nutzungsberechtigte stets auf die Kulturen seiner Nachbarn hinsichtlich Beschattung, N\u00e4hrstoff- und Wasserentzug R\u00fccksicht zu nehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn ist eine Beratung durch den zust\u00e4ndigen Fachberater f\u00fcr Obst- und Gartenbau einzuholen. K\u00f6nnen Meinungsverschiedenheiten auf diesem Weg nicht beseitigt werden, hat die zust\u00e4ndige Fachdienststelle des Magistrates \u2013 gegenw\u00e4rtig die MA 42 \u2013 zu entscheiden. Diese Entscheidung wird als verbindlich anerkannt, f\u00fcr die Kosten der Vollziehung haftet der Nutzungsberechtigte jenes Gartens, von dem die Bel\u00e4stigung ausging.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Bei der Bepflanzung von Kleing\u00e4rten soll den in der Umgebung angestammten Geh\u00f6lzen, vorwiegend Obstb\u00e4ume, der Vorzug gegeben werden. Insbesondere die Pflanzung von Nadelb\u00e4umen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Durchgehend geschlossene Hecken (ab mehr als 2 Laufmeter L\u00e4nge) d\u00fcrfen eine maximale H\u00f6he von 2 Metern haben. \u00dcber 2 Meter H\u00f6he, jedoch nicht h\u00f6her als 3 Meter, sind sie nur dann zul\u00e4ssig, wenn sie sich in exponierten Lagen \u2013 z.B. zu l\u00e4rmenden Bereichen von Gemeinschaftsfl\u00e4chen, M\u00fcllsammelpl\u00e4tzen usw. befinden oder entlang der \u00e4u\u00dferen Abgrenzung der Kleingartenanlage sind (* [=\u00dcbergangsfrist f\u00fcr neue und bestehende Pflanzungen bis 31.03.2026\/in den Versionen angef\u00fchrt]).<\/li>\n\n\n\n<li>Keinerlei sonstige Kulturen (ausgenommen die in Zif. 4 angef\u00fchrten Kulturen) d\u00fcrfen eine H\u00f6he von 5 Metern \u00fcberschreiten. H\u00f6herwachsende B\u00e4ume sind rechtzeitig einzuk\u00fcrzen. Bei bereits bestehenden h\u00f6heren Kulturen k\u00f6nnen in besonders ber\u00fccksichtigungsw\u00fcrdigen F\u00e4llen, Ausnahmeregelungen durch die Vereinsleitung erteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Kulturgew\u00e4chse d\u00fcrfen die Losgrenzen nicht \u00fcberragen. F\u00fcr die Entfernung von \u00fcberragenden \u00c4sten usw. hat grunds\u00e4tzlich der Losinhaber\/-p\u00e4chter, auf dessen Grundst\u00fcck sich die Gew\u00e4chse befinden, zu sorgen. Dies gilt auch f\u00fcr Grenzen zu Gemeinschaftswegen. Sollte ein \u201e\u00dcberhang\u201c vorhanden sein, kann dieser auch vom betroffenen benachbarten Losinhaber\/-p\u00e4chter entfernt werden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die fachgerechte Kompostierung von Pflanzenabf\u00e4llen ist nur in geeigneten Kompostsilos\/\u201cbewirtschaftete Komposthaufen\u201c gestattet.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Einfriedungen d\u00fcrfen nicht mit Sichtblenden, wie z.B. Schilfmatten udgl. versehen werden und keine Verletzungsgefahr darstellen. Ausnahmen bestehen hier f\u00fcr Sichtblenden aus Plastikmaterialien zum L\u00e4rm-\/Sichtschutz (zB. bei den Losgrenzen), zum Windschutz, bei Abgrenzungen zu Gemeinschaftsfl\u00e4chen und bei \u00e4u\u00dferen Abgrenzungen der Kleingartenanlage. Beim Anbringen solcher Sichtblenden, ist unbedingt auf das m\u00f6gliche Einnisten von Sch\u00e4dlingen zu achten und dies jedenfalls zu unterbinden (im Sinne des \u00a7 3 der Gartenordnung).<\/li>\n\n\n\n<li>Strom- und Telefonleitungen sind jedenfalls im ausreichenden Ausma\u00df freizuhalten.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Pflegemissst\u00e4nden beh\u00e4lt sich der Verein vor, die Parzelle (Los) auf Kosten des Nutzungsberechtigten instand zu setzen.&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph03\">\u00a7 3 Pflanzenschutzma\u00dfnahme- Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jeder Garteninhaber ist verpflichtet, die in seinem Kleingarten wachsenden Pflanzen tunlichst frei von Krankheiten und Sch\u00e4dlingen zu halten. Die entsprechenden Landesgesetze und Empfehlungen des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes f\u00fcr Wien sind zu beachten und einzuhalten. Das Hantieren mit chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nur gem\u00e4\u00df gesetzlichen Auflagen (Sachkundenachweis) gestattet. Abgestorbene oder von gef\u00e4hrlichen Sch\u00e4dlingen befallene \u00c4ste, B\u00e4ume und Str\u00e4ucher m\u00fcssen sofort aus dem Kleingarten entfernt werden und d\u00fcrfen auch nicht im zerschnittenen Zustand gelagert werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph04\">\u00a7 4 Bauausf\u00fchrungen<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neu-, Um- und Zubauten in den Kleingarten-parzellen oder Losen einschlie\u00dflich Nebengeb\u00e4uden, anderen&nbsp;Geb\u00e4uden und Schwimmb\u00e4der bed\u00fcrfen das vorangehende Einvernehmen mit der Vereinsleitung und d\u00fcrfen auch nur nach den hierf\u00fcr geltenden beh\u00f6rdlichen Vorschriften ausgef\u00fchrt werden (siehe Bundeskleingartengesetz, Wiener Kleingartengesetz). Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erhaltung der bewilligten Baulichkeiten ist unbedingt&nbsp;Pflicht jedes Mitglieds. Das unbefugte Bauen ist nicht nur ein formales Vergehen gegen die Bestimmungen der Bauordnung, sondern stellt auch einen K\u00fcndigungsgrund dar.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph05\">\u00a7 5 Werbung<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Anbringen von Werbematerial in Kleingartenparzellen ist verboten. Im Bereich von Gemeinschaftsfl\u00e4chen und in den Umz\u00e4unungen darf Werbematerial aufgrund einer Zustimmung des Vereinsausschusses unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen zur Aufstellung gelangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph06\">\u00a7 6 Kleintiere und Bienenhaltung<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Kleintierhaltung d\u00fcrfen keine das \u00f6rtliche Ausma\u00df \u00fcberschreitende Bel\u00e4stigungen (zB. durch Hundegebell, Verschmutzung, Geruchsbel\u00e4stigung, udgl.) der Anrainer entstehen. Au\u00dferhalb der Kleing\u00e4rten (auf den Wegen innerhalb der Anlage) sind Hunde an der Leine zu f\u00fchren bzw. mit einem Maulkorb zu versehen. Nutztierhaltung ist nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung der Vereinsleitung gestattet. Diese wird nur erteilt, wenn die f\u00fcr die Nutztierhaltung erforderlichen sanit\u00e4ren Voraussetzungen erf\u00fcllt sind und die Anrainer nicht bel\u00e4stigt werden.&nbsp;<br>Dem Tierschutz im Allgemeinen ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.&nbsp;<br>Bienenhalter haben w\u00e4hrend der Flugzeit f\u00fcr geeignete Bienentr\u00e4nken zu sorgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph07\">\u00a7 7 Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Oberfl\u00e4chen von Wegen und sonstigen befestigten Fl\u00e4chen d\u00fcrfen nicht geschlossen betoniert werden. Platten oder Trittsteine sind gestattet. Die Niederschlagsversickerung im Wegbereich muss gew\u00e4hrleistet sein.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seinen Garten umgrenzenden Anlagenweg zu pflegen bzw. rein und unkrautfrei zu halten. In den Wintermonaten ist f\u00fcr eine Schneer\u00e4umung zu sorgen bzw. durch Aufbringen von Rollsplit die sichere Ben\u00fctzung der Wege zu gew\u00e4hrleisten. Auf den Wegen (Wegr\u00e4ndern) ist jede Ablagerung von Schutt und Abf\u00e4llen streng verboten. Bei vor\u00fcbergehenden Lagerungen und Abstellung von Materialien jeder Art ist vom Mitglied f\u00fcr die Verkehrs-, k\u00f6rperliche Sicherheit und die rechtzeitige Wahrnehmung vorzusorgen. D\u00fcnger und Baumaterialien jeder Art m\u00fcssen von \u00f6ffentlichen Wegen binnen k\u00fcrzester Frist in die Parzelle geschafft und diese Wege wieder ges\u00e4ubert werden. Eine Anh\u00e4ufung von Materialien vor und in der Vereinsanlage ist verboten. Die Kosten eventueller beh\u00f6rdlicher Vorschreibungen bei diesbez\u00fcglichen Beanstandungen, tr\u00e4gt das betreffende Mitglied. Herbeigef\u00fchrte Sch\u00e4den an Z\u00e4unen, Kulturen oder Wegen, sind sofort und sachgem\u00e4\u00df durch den Verursacher (oder in dessen Auftrag) zu beheben, ansonsten diese Behebung auf Kosten des verursachenden Mitgliedes von der Vereinsleitung erfolgt bzw. beauftragt wird.&nbsp;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Das Garagieren von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeugen aller Art innerhalb der Kleingartenanlage (auch das Abstellen in den Gartenlosen) ist grunds\u00e4tzlich untersagt. Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motoren betriebenen Fahrzeugen ist nur insoweit gestattet, als die Generalversammlung des Vereines dies ausnahmsweise ausdr\u00fccklich gestattet. Auch die Ben\u00fctzung der Wege als Kinderspielplatz ist verboten.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Alle vom Verein geschaffenen Gemeinschaftsanlagen sind mit gr\u00f6\u00dfter Schonung zu behandeln. Jeder Gartenbesitzer hat das Recht und die Pflicht, jedwede Besch\u00e4digung der Vereinsleitung sofort bekanntzugeben. Der Gartenbesitzer ist auch f\u00fcr jeden Schaden haftbar, der durch ihn, seine Familienangeh\u00f6rigen oder G\u00e4ste an solchen Gemeinschaftsanlagen entstehen.&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph08\">\u00a7 8 Allgemeine Ordnung, Ruhezeiten, Verbot von L\u00e4rmentwicklung<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der&nbsp;Gartenbesitzer sowie seine Angeh\u00f6rigen und G\u00e4ste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was zu Unzuk\u00f6mmlichkeiten f\u00fchrt oder das Gemeinschaftsleben st\u00f6ren kann. Dies betrifft besonders das L\u00e4rmen, lautes Musizieren jeder Art, Singen, Pfeifen und andere St\u00f6rungen (zB. L\u00e4rm durch Tierhaltung). Lautsprecher von Radio-, TV- und \u00e4hnlichen Ger\u00e4ten sind auf Zimmerlautst\u00e4rke einzustellen.&nbsp;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Lautst\u00e4rke von Klimaanlagen, Luft-\/W\u00e4rmepumpen, Schwimmbadumw\u00e4lzpumpen und \u00c4hnlichem, darf an der Losgrenze zum Nachbarlos, entsprechend rechtlicher Vorgaben, maximal 30 db betragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Umgang der Mitglieder untereinander soll stets freundschaftlich und hilfsbereit sein, um das gute Einvernehmen im Vereinsinteresse zu erhalten.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Garten und die unmittelbare Umgebung desselben sollen jederzeit einen gef\u00e4lligen Anblick bieten. Eine Anh\u00e4ufung von Ger\u00fcmpel, Abf\u00e4llen, Holz und dergleichen ist verboten. Materialien aller Art sollen so aufbewahrt werden, dass sie das Sch\u00f6nheitsbild der Anlage nicht beeintr\u00e4chtigen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder, besonders die neu beigetretenen, sollten im eigenen Interesse an Schulungsveranstaltungen und Ausstellungen des Vereines teilnehmen und sich an jeder F\u00f6rderung und Hebung des Ansehens der Gartenanlage zu beteiligen.&nbsp;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Zus\u00e4tzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gilt f\u00fcr die besonderen Ruhezeiten im\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zeitraum 15. April bis 15. Oktober von Montag bis Samstag 12:00 bis 14:00 Uhr und von 22:00 bis 06:00 Uhr Sonntag und Feiertag ganzt\u00e4gig, dass jede l\u00e4rmende T\u00e4tigkeit verboten ist. Dies gilt auch f\u00fcr L\u00e4rm erzeugende Gartenger\u00e4te.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Im Zeitraum 15. April bis 15. Oktober am Samstag von 14:00 bis 22:00 Uhr: Vermeidung von sehr lauten T\u00e4tigkeiten wie z.B. Rasenm\u00e4her mit Verbrennungsmotoren, Bohrhammer, elektr. Fliesenschneider, udgl.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>L\u00e4rmende Baut\u00e4tigkeit ist unter allf\u00e4lliger Ber\u00fccksichtigung von gesetzlichen&nbsp;Vorschriften nur in den von der Vereinsleitung zu bestimmenden Zeiten, die sich in&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Ausnahmef\u00e4llen auch \u00fcber die Mittagsruhe erstrecken k\u00f6nnen, gestattet. Diese Ausnahmeregelung kann nicht an Sonn und Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr, gew\u00e4hrt werden.&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph09\">\u00a7 9 Zutritt zur Anlage und zu den Kleing\u00e4rten<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Eing\u00e4nge der Kleingartenanlage sind ganzj\u00e4hrig von 7:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit offen zu halten. In der restlichen Zeit, insbesondere bei Dunkelheit, sind die Tore geschlossen und versperrt zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitglieder haben das Betreten ihrer Kleing\u00e4rten einschlie\u00dflich der darauf befindlichen Baulichkeiten durch Organe der Vereinsleitung oder durch die von dieser dazu beauftragten Personen aus wichtigen Gr\u00fcnden nach Voranmeldung zu gestatten, bei Gefahr im Verzug jederzeit. Die Vereinsleitung ist berechtigt, Kleing\u00e4rten, auf denen sich Wassersch\u00e4chte befinden, jederzeit auch ohne Wissen und ohne Zustimmung des nutzungsberechtigten Mitglieds durch Beauftragte zu betreten, um den oder die im Wasserschacht angebrachten Wasserz\u00e4hler abzulesen, oder dort angebrachte Ventile zu Anschlussleitungen der Kleing\u00e4rten der jeweiligen Notwendigkeit entsprechend zu \u00f6ffnen oder zu schlie\u00dfen. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, einen Schl\u00fcssel f\u00fcr die Garteneingangst\u00fcre bei der Vereinsleitung zu hinterlegen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph10\">\u00a7 10 Verst\u00f6\u00dfe gegen die Gartenordnung<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der \u00dcberwachung der Einhaltung der Gartenordnung sind die gew\u00e4hlten Organe des KGV-Spallart, oder \u00fcber Auftrag der Vereinsleitung berechtigte Personen, betraut. Besondere Anordnungen der Vereinsleitung werden an den dazu bestimmten Aush\u00e4ngestellen bekanntgegeben, sie gelten f\u00fcr Vereinsmitglieder als kundgemachte&nbsp;Bekanntmachungen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\" id=\"Paragraph11\">\u00a7 11 Sanktions- und Schlussbestimmungen&nbsp;<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei groben und\/oder wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen der Gartenordnung des KGV-Spallart durch ein Mitglied, einer seiner Angeh\u00f6rigen oder seiner G\u00e4ste, beh\u00e4lt sich der Hauptausschuss des KGV-Spallart vor, nach erfolglosen zweimaligen Verwarnungen mittels eingeschriebener Briefe,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>bei verpachteten Vereinsgr\u00fcnden den Entzug der Nutzungsberechtigung und\/oder die K\u00fcndigung anzustreben;<\/li>\n\n\n\n<li>bei Pachtgr\u00fcnden eine Meldung an den Zentralverband zur Einleitung weiterer Ma\u00dfnahmen zu veranlassen;<\/li>\n\n\n\n<li>bei Eigengr\u00fcnden den Entzug der Nutzungsbewilligung vorzuschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4nderungsantr\u00e4ge hinsichtlich der Gartenordnung k\u00f6nnen entsprechend des \u00a7 12 der Satzungen des KGV-Spallart rechtzeitig vor der Generalversammlung eingebracht und bei der Generalversammlung zur Abstimmung gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Ausf\u00fchrungen hinsichtlich der Gartenordnung, sind in den <a href=\"https:\/\/www.kgvspallart.at\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Erlaeuterungen-zur-Gartenordnung.pdf\" data-type=\"attachment\" data-id=\"6358\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Erl\u00e4uterungen<\/a> zur Beschlussvorlage 2025 f\u00fcr die Abstimmung bei der Generalversammlung angef\u00fchrt.\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wien im M\u00e4rz, 2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktualisierte Fassung, durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung am 9. M\u00e4rz 2025. Die Gartenordnung kann auch als PDF Dokument heruntergeladen und enth\u00e4lt die Historie der \u00c4nderungen. Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen hier die Erl\u00e4uterungen zur aktuell g\u00fcltigen Fassung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Diese Gartenordnung bildet einen Bestandteil der Satzungen und ist f\u00fcr jedes Mitglied und Nutzungsberechtigten verbindlich. Sie gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Eigent\u00fcmer. Inhalt \u00a7 1 Gartenben\u00fctzung und Bewirtschaftung\u00a7 2 Bepflanzung und Einfriedung\u00a7 3 Pflanzenschutzma\u00dfnahme- Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung\u00a7 4 Bauausf\u00fchrungen\u00a7 5 Werbung\u00a7 6 Kleintiere und Bienenhaltung\u00a7 7 Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen\u00a7 8 Allgemeine Ordnung, Ruhezeiten, Verbot von L\u00e4rmentwicklung\u00a7 9 Zutritt zur Anlage und zu den Kleing\u00e4rten\u00a7 10 Verst\u00f6\u00dfe gegen die Gartenordnung\u00a7 11 Sanktions- und Schlussbestimmungen \u00a7 1 Gartenben\u00fctzung und Bewirtschaftung Kleing\u00e4rten dienen der individuellen Erholung und Gesundheit des benutzungsberechtigten Personenkreises. Kleing\u00e4rten sind g\u00e4rtnerisch auszugestalten und zu pflegen. Durch die Gartenben\u00fctzung d\u00fcrfen keine Bel\u00e4stigungen, die das orts\u00fcbliche Ma\u00df \u00fcberschreiten, f\u00fcr Nachbarn entstehen. 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