ACHTUNG WICHTIGE INFORMATION: PARKEN IN DER GOTTFRIED-ALBER-GASSE

Werte Mitglieder!

Gemäß Information der Landespolizeidirektion Wien ist beim Parken gemäß §24/3/d StVo je Fahrspur 2,6 m freizuhalten. Das bedeutet, dass beim Parken in der Gottfried-Alber-Gasse 2 Fahrspuren (Gegenverkehr!) frei bleiben müssen (also 5,2 m). Ausgenommen davon sind per weißer Bodenmarkierung aufgebrachte Parkplatzzonen (z.B. ausgewiesene Behindertenparkplätze). 

Bitte beachten, es werden in der Zukunft verstärkt Kontrollen von den Organen der Parkraumüberwachung und der Polizei durchgeführt werden. 

Wir als Vereinsleitung werden versuchen, gemeinsam mit der Bezirksvorstehung, dem Kleingartenverein Am Ameisbach, der Bezirksorganisation der Kleingärtner und dem Verkehrsausschuss der MA 46 eine Regelung (Bodenmarkierung) zu finden und bis zu einer Regelung um Duldung anzusuchen.

Herzliche Grüße
Ihre Vereinsleitung

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